Kampf gegen 
illegalen & unseriösen Hundehandel
 

Unser Auftrag

Der illegale Hundehandel ist ein skrupelloses Millionengeschäft auf Kosten der Tiere: Die Hunde sind unterernährt, krank und nicht geimpft, werden viel zu früh von ihren Müttern getrennt und stundenlang eng zusammengepfercht zu ihren europäischen Zielorten gekarrt.

 -WIR kämpfen gegen dieses Unrecht!-

Unterstützen Sie uns im Kampf gegen den illegalen Hundehandel, indem Sie hier Ihre Beobachtungen und Erfahrungen mit uns teilen!

Natürlich werden alle Daten vertraulich behandelt und sicher übermittelt.

Alle Informationen, die Sie an uns weiterleiten, können Leben retten und Leid verhindern. 

Durch Ihre Unterstützung können wir unsere Recherchearbeit bestmöglich ausrichten & mehr Aufmerksamkeit für dieses Thema schaffen.

Helfen Sie uns, dieses kriminelle Geschäft zu stoppen!

Vielleicht haben Sie über eine Anzeige im Internet Ihren Welpen gefunden, aber das Tier wurde kurz nach dem Kauf krank?
 
Ist die Verkäuferin oder der Verkäufer des Welpen nicht mehr erreichbar?
 
Sind die von der Anbieterin oder dem Anbieter geschalteten Anzeigen verschwunden und Sie haben jetzt keine Möglichkeit mehr, Kontakt aufzunehmen?

Oder hatten Sie vielleicht das Gefühl, dass etwas bei der Übergabe nicht in Ordnung war?

Indem Sie mit uns Kontakt aufnehmen, leisten Sie einen wichtigen Beitrag im Kampf gegen den illegalen Hundehandel.

Wie Sie helfen können

Verdächtiges 
Angebot!?

Wenn Sie den Verdacht haben, 
dass es sich um einen Welpendealer handeln könnte, verständigen Sie die Polizei. Notieren Sie ein verdächtiges Autokennzeichen. Äußert erst der Tierarzt nach dem Kauf den Verdacht auf illegalen Welpenhandel, melden Sie das gemeinsam der Polizei. 
Dubiose Verkaufsanzeigen im Internet oder in Zeitungen sollten Sie uns mitteilen.

Wir raten auch vom Hundekauf in einer Zoohandlung ab, weil die jungen Hunde dort nicht stressfrei gehalten werden können und aus illegaler Haltung stammen könnten.

Übrigens: Die meisten Tierheim-Hunde werden ebenso gute Gefährten wie ein Hund von einem seriösen Züchter. Geben Sie ihnen eine zweite Chance!

Woran erkennt man unseriöse Züchter?

Finger weg von Welpen, die kaum die Augen öffnen und laufen können! Laut Tierschutz-Hundeverordnung dürfen Welpen erst im Alter von acht bis zwölf Wochen vom Muttertier getrennt werden. Das ist für die Sozialisierung des Tieres enorm wichtig, leiden sonst später oft unter massiven Verhaltensproblemen.

Ein offensichtlich schlechter Gesundheitszustand des Tieres: Schwäche, Lahmen, Augen- und Nasenausfluss. Diese Tiere sind weder entwurmt noch geimpft und überleben selten das erste Jahr.

Kennzeichnung durch Mikrochip, Begleitpapiere (Zuchtbuchnummer oder Heimtierausweis) fehlen. Oder die Dokumente sind unzureichend, falsch oder mit Rechtschreibfehlern ausgefüllt. Die eingetragenen Impfdaten stimmen nicht mit dem angegebenen Alter des Welpen überein. Für Zuchtpapiere wird Extrageld gefordert.

Lassen Sie sich ein Gesundheitszeugnis aushändigen. Aussagen wie "Der Hund braucht kein Zeugnis, der ist gesund!" sind unseriös.

Wenn Sie nicht gefragt werden, wie Ihre Wohnsituation ist, sollten Sie stutzig werden. Seriöse Züchter wollen damit herausfinden, ob es dem Hund später auch gut gehen wird, ob er genug Auslauf oder Zuneigung bekommt.

Verdächtig ist ein Angebot von Welpen unterschiedlicher Rassen zu Dumpingpreisen. Seriöse Züchter konzentrieren sich auf eine, höchstens zwei Rassen gleichzeitig.

Dubiose Händler liefern Welpen direkt ins Haus oder übergeben sie an öffentlichen Orten, oft durch Mittelsmänner. Nicht selten werden Mischlinge als Rassetiere mit gefälschtem Stammbaum verkauft.

Rechtliche
Hindergründe

Wer gewerblich mit Welpen handelt, benötigt nach dem Tierschutzgesetz die Erlaubnis des zuständigen Veterinäramtes, das auch Haltung und Zucht kontrolliert.

Bei Welpen aus Deutschland ist ein Impfpass mit konkreten Eintragungen erforderlich (erste Impfung gegen Staupe, Parvovirose und andere Infektionskrankheiten in der 8. Lebenswoche, Impfung gegen Tollwut in der 12. Woche). Der junge Hund sollte gechipt sein. Die Länderkennzahl für Deutschland lautet 276.

Stammt der Welpe aus einem anderen EU-Land, muss er mit einem EU-Heimtierausweis sowie mit einem tierärztlichen Gesundheitszertifikat ausgestattet sein. Sie dürfen frühestens im Alter von sieben Monaten einreisen. Auch für den Transport gelten einschlägige tierschutzrechtliche Bestimmungen.

Warum ist der Hundehandel in Kleinanzeigen illegal?

Der Handel mit Hunden durch "inoffizielle" Züchter ist aus mehreren Gründen illegal:

1. Die "Händler" haben keinen Gewerbeschein und zahlen auch keine Steuern.

2. Die "Händler" haben nicht die erforderliche Erlaubnis zum Import / Handel mit Wirbeltieren nach dem Tierschutzgesetz.

3. Die "Händler" täuschen ihre Kunden über den Gesundheitszustand der Tiere, 
deren Herkunft und diverse weitere Umstände, um sie um ihr Geld zu erleichtern. 
Damit begehen sie einen strafbaren Betrug.

4. Werden mehrere Personen wiederholt tätig, um regelmäßige Gewinne zu erwirtschaften, liegt bandenmäßiges und gewerbsmäßiges Handeln vor. Es handelt sich dann um einen besonders schweren Fall des Betruges 
(§ 263 Abs. 3 Strafgesetzbuch).

5. Die "Händler" verstoßen durch die unsachgemäße Haltung und mangelnde Versorgung der Tiere gegen das deutsche Tierschutzgesetz sowie gegen das Tiergesundheitsgesetz. 
Letzteres verbietet zum Beispiel die Einfuhr kranker Tiere nach Deutschland.




Welche strafrechtlichen Folgen drohen Händlern, die illegal Hundewelpen verkaufen?


Auf Betrug steht nach § 263 des Strafgesetzbuches (StGB) eine Freiheitsstrafe von fünf Jahren oder eine Geldstrafe. Bei einem besonders schweren Fall kommt keine Geldstrafe mehr in Betracht. 
Hier geht es dann um eine Mindest-Freiheitsstrafe von sechs Monaten. Maximal sind zehn Jahre möglich.

§ 17 des Tierschutzgesetzes verbietet es, ein Wirbeltier ohne vernünftigen Grund zu töten, ihm aus Rohheit erhebliche Schmerzen oder Leiden zuzufügen oder ihm generell länger anhaltende oder sich wiederholende erhebliche Schmerzen oder Leiden zuzufügen. Dies kann mit einer Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder einer Geldstrafe bestraft werden. Dieser Fall kann zum Beispiel bei einem illegalen Tiertransport oder bei unsachgemäßer Haltung bis zum Verkauf vorliegen.

Nicht länger anhaltendes Zufügen von Schmerzen oder Leiden stellt eine Ordnungswidrigkeit dar, 
auf die eine Geldbuße bis 25.000 Euro steht.

Wer ein Tier nach Deutschland einführt, das mit einer ansteckenden Krankheit infiziert ist, 
riskiert nach 31 Abs. 1 Tiergesundheitsgesetz eine Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren oder eine Geldstrafe.

Melden Sie sich bei uns!

- Sie bleiben in erster Instanz Anonym -

- Sie haben Hinweise auf illegale Einfuhr?
- Den Verdacht der illegalen Zucht?
- Sie haben Bilder, Videos, anderes Digitales Material?

Sie glauben, dass Sie einen Hund von einem skrupellosen Verkäufer erworben haben? 
Oder haben Sie einen verdächtigen Handel beobachtet?
 
Helfen Sie uns, dieses kriminelle Geschäft zu stoppen und teilen Sie ihre Informationen mit uns.

Gerne können Sie dieses uns per Mail zukommen lassen! 

 

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