Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Jeder volljährige Hundehalter kann an den Angeboten des Hundetrainers Christoph Pfister teilnehmen. Wenn für einzelne Angebote bestimmte Zulassungsvoraussetzungen gelten, so muss der Teilnehmer diese erfüllen. Minderjährige dürfen nur in Begleitung ihrer Eltern oder einer anderen erwachsenen Aufsichtsperson an den Angeboten des Trainers teilnehmen.

2. Für teilnehmende Hunde muss eine gültige Haftpflichtversicherung bestehen. Diese ist zur ersten Stunde/vor Beginn des Trainings nachzuweisen.

3. Teilnehmende Hunde müssen gemäß den aktuellen veterinärmedizinischen Standards geimpft und frei von ansteckenden Krankheiten sowie ungezieferfrei sein. Dies ist zur ersten Stunde/vor Beginn des Trainings durch Vorlage des Impfpasses nachzuweisen.

4. Der Hundehalter verpflichtet sich, bekannte Krankheiten, körperliche Beschwerden und Allergien des Hundes vorab mitzuteilen. Auch über Verhaltensauffälligkeiten, insbesondere über aggressive Verhaltensweisen gegenüber Menschen und anderen Hunden (z.B. schnappen, beißen, Beißvorfälle in der Vergangenheit) ist der Hundetrainer Christoph Pfister rechtzeitig vor Trainingsbeginn zu informieren.

5. Läufige Hündinnen dürfen nicht an den Gruppenangeboten teilnehmen.

6. Die Anmeldung zu Angeboten des Hundetrainers Christoph Pfister ist nur juristischen Personen und unbeschränkt geschäftsfähigen natürlichen Personen erlaubt. Mit der schriftlichen (E-Mail, Brief), telefonischen oder mündlichen Anmeldung und Terminvereinbarung bietet der Teilnehmer des Hundetrainers Christoph Pfister den Abschluss eines Vertrages verbindlich an und verpflichtet sich, am gewählten Angebot teilzunehmen, sowie die fälligen Leistungsgebühren zu Beginn des Termins/Kurses bar zu bezahlen. Durch seine Unterschrift auf dem Vertragsformular bzw. durch eine schriftliche Anmeldung per E-Mail oder Brief, durch eine telefonische Terminabsprache, erkennt der Teilnehmer diese AGB als Vertragsbestandteil an. Die Anmeldungen zu Angeboten des Hundetrainers Christoph Pfister werden von dieser per E-Mail, Brief oder telefonisch bestätigt. Der Vertrag kommt mit der Annahme durch den Hundetrainer Christoph Pfister zustande.

7. Der unterschriebene Dienstleistungsvertrag für Kursangebote und Einzeltraining wird dem Trainer zur ersten Stunde bzw. zum ersten vereinbarten Termin übergeben und berechtigt den Hundehalter zur Teilnahme am entsprechenden Angebot.

8. Die Ausbildung wird sich an den jeweiligen Bedürfnissen des Hundehalters sowie den Möglichkeiten des Hundes nach seiner Rasse, seinem Alter, seinem Geschlecht und seinen körperlichen Voraussetzungen orientieren. Dem Hundehalter ist bewusst, dass die gelernten Methoden nur bei konsequenter Umsetzung auch außerhalb der Trainingseinheiten Erfolg haben können.

9. Für die Teilnahme an den Angeboten des Hundetrainers Christoph Pfister werden von dem Teilnehmer Gebühren in der Höhe erhoben, die zum Zeitpunkt des Lehrgangs- /Kursbeginns gültig sind. Die Höhe der Gebühren sind beim Hundetrainer Christoph Pfister zu erfragen.

10. Die anfallenden Gebühren für die gewählten Angebote sind in der Regel zum ersten Termin/zur ersten Unterrichtsstunde im vollen Betrag bar zu zahlen. 
Bei einer Anfahrt werden Fahrtkosten in Höhe von 0,45 € / gefahrenem km zugerechnet.

11. Der Teilnehmer nimmt an den Unterrichtseinheiten regelmäßig teil, unterlässt Störungen des Unterrichts, befolgt die Anweisungen des Trainers, behandelt die zur Verfügung gestellten Gerätschaften und die Infrastruktur pfleglich und beachtet die jeweils ggf. gültige Hausordnung.

12. Auf dem Trainingsgelände und auf allen Wegen ist der Kot des eigenen Hundes aufzunehmen und in dafür vorgesehenen Behältern zu entsorgen.

13. Bricht der Hundehalter das Training, Kurse oder andere gewählte laufende Angebote vorzeitig ab, besteht kein Anspruch auf Kostenrückerstattung.

14. Im Krankheitsfall eines Teilnehmers oder dessen Hundes während eines laufenden Kurses oder sonstigem Angebot und einer damit verbundenen Nichtteilnahme am Kurs oder Angebot ist der Trainer rechtzeitig vor Kursbeginn zu informieren.

15. Vereinbarte Termine sind verbindlich und müssen im Verhinderungsfall rechtzeitig (spätestens 24 Stunden) vor Beginn abgesagt und bestätigt werden. Ansonsten muss die Trainingseinheit komplett in Rechnung gestellt werden.

16. Vereinbarte Termine und Unterrichtsstunden beginnen pünktlich zur festgelegten Zeit. Verspätungen von Teilnehmern gehen zu deren Lasten und berechtigen nicht zur Minderung der Vergütung

17. Der Hundetrainer behält sich vor, das Training nach eigenem Ermessen abzubrechen, wenn relevante Gründe dafür vorliegen. Bereits gezahlte Gebühren werden in diesem Fall anteilig erstattet oder es wird ein neuer Termin vereinbart.

18. Der Hundetrainer kann ohne Einschränkung einer Frist vom Vertrag zurücktreten, wenn sich der Hundehalter/Hundeeigentümer vertragswidrig verhält oder wenn durch das Verhalten des Hundes Gefahr für andere Menschen besteht. Eine Kostenrückerstattung ist in diesen Fällen ausgeschlossen.

19. Die Teilnahme oder der Besuch jeglicher Veranstaltungen des Hundetrainers Christoph Pfister erfolgt auf eigenes Risiko des Teilnehmers. Gleiches gilt für alle Begleit- und Besuchspersonen. Jegliche Begleitpersonen sind durch den Teilnehmer von dem Haftungsausschluss sowie von den Vereinbarungen (AGB etc.) in Kenntnis zu setzen.

20. Die Teilnehmer haften für alle durch ihre Hunde oder sie selbst verursachten Personen-, Sach- und Vermögensschäden. Dies gilt sowohl für Schäden, die auf dem Trainingsgelände entstehen, als auch für solche, die außerhalb entstehen.

21. Während des Trainings/Unterrichts ist den Anweisungen durch den Trainer Folge zu leisten. Für Schäden, die der Teilnehmer durch Missachtung dieser AGB oder durch Missachtung der Anweisungen des Trainers verursacht, haftet ausschließlich der Teilnehmer.

22. Das Krankheits- und Verletzungsrisiko während des Trainingszeitraumes tragen die Teilnehmer.

23. Der Hundetrainer Christoph Pfister übernimmt keinerlei Haftung für Sach-, Personen und/oder Vermögensschäden, die durch die Anwendung der gezeigten Übungen entstehen, sowie für Verletzungen/Schäden, die durch teilnehmende und/oder begleitende Hunde entstehen.

24. Die Teilnehmer übernehmen die alleinige Haftung für ihre Hunde, auch wenn sie auf Veranlassung des Trainers handeln.

25. Der Hundetrainer Christoph Pfister haftet nur bei eigener grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz. Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen.

26. Dem Ausschluss eines Haftungs- und/oder Kostenersatzanspruches zu den Inhalten der Vertragsbedingungen gegen den Hundetrainer Christoph Pfister wird ausdrücklich zugestimmt. Dies betrifft die Haftung für Personenschäden, Sachschäden oder Vermögensschäden.

27. Die Benutzung von Handys sowie von Bild- und Tonaufnahmegeräten während des Unterrichts ist grundsätzlich nicht gestattet.

28. Der Hundetrainer Christoph Pfister übernimmt keine Erfolgsgarantie für die im Rahmen des Unterrichts vermittelten Inhalte. Es wird darauf hingewiesen, dass der Erfolg in erster Linie vom Teilnehmer selbst und dessen Hund abhängig ist.

29. Sollten einzelne Klauseln dieser AGB rechtsunwirksam sein oder werden, so bleiben die restlichen Bestimmungen hiervon unberührt und die AGB als solche wirksam. Im Falle der Unwirksamkeit einzelner Klauseln oder für nicht in diesen AGB benannte Bestimmungen gelten die jeweiligen gesetzlichen Vorschriften. Einwilligung in die Datennutzung Die im Vertrag angegebenen personenbezogenen Daten, die allein zum Zweck der Durchführung des entstehenden Vertragsverhältnisses notwendig und erforderlich sind, werden auf Grundlage gesetzlicher Berechtigung erhoben.

AGB Pension & Tagesbetreuung

§ 1 Das CS-K9 - Hundezentrum verpflichtet sich, den Hund/die Hunde des unterzeichnenden Hundehalters für den vereinbarten Zeitraum individuell, liebevoll und artgerecht gemäß des Tierschutzgesetzes unterzubringen und zu versorgen. 

§ 2 Der Beitrag für Hundehalter mit Abovertrag ist für jeden Monat im Voraus an das Hundezentrum zu überweisen. Das gilt auch für Zeiträume in denen der Hund nicht gebracht wird (u. a. durch Urlaub, Krankheit). Die Verteilung der wöchentlich vereinbarten Anzahl an Terminen (1, 2, 3, 4 oder 5 Tage) wird am jeweiligen Monatsanfang mit dem CS-K9 Hundezentrum abgestimmt. Nicht genutzte Tage einer Woche können nicht in die Folgewoche übertragen werden. 

§ 3 Der Unterbringungsvertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. Er kann von beiden Seiten mit einer Frist von 3 Monaten zum Monatsende gekündigt werden. Die Kündigung bedarf der Textform. Alle Preise verstehen sich inklusive der derzeit gültigen MwSt. 

§ 4 Hundehalter, die sich für eine kurzfristige/nicht regelmäßige Unterbringung entschieden haben, verpflichten sich, spätestens am Tag der Abgabe des/der Hundes/Hunde die aktuellen Preise für die Unterbringung in bar zu zahlen. Die Terminvereinbarung erfolgt spontan je nach Verfügbarkeit. Je nach vorhandener Kapazität des CS-K9 Hundezentrum gibt es hier jedoch keine Platzgarantie. Es gelten folgende Stornobedingungen: Absage bis 7 Kalendertage vor Unterbringung ist kostenfrei, unter 7 Tagen ist der Tag in voller Höhe zu bezahlen. 

§ 5 Die aktuellen Bring- und Abholzeiten sind einzuhalten. Ausnahmen sind im Voraus telefonisch mit dem CS-K9 Hundezentrum abzustimmen und mit Mehrkosten verbunden. 

§ 6 Die Aufnahme des Hundes erfolgt auf eigene Gefahr des Hundehalters. Die Haftung des Hundezentrum für Schäden aller Art wird ausgeschlossen, es sei denn, die Schäden beruhen auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung. Der Halter übernimmt die alleinige Verantwortung für jegliche Handlungen des Hundes während des Aufenthaltes im CS-K9 Hundezentrum. Der Hundehalter versichert das Bestehen einer gültigen Tierhalterhaftpflichtversicherung. Erforderliche Behandlungskosten eines Tierarztes hat der Hundehalter zu tragen. 

§ 7 Das CS-K9 Hundezentrum übernimmt keine Haftung für Körbchen, Decken, Spielzeug oder andere mitgebrachte Gegenstände. Falls diese beschädigt werden oder aus irgendeinem Grund verloren gehen, so werden diese durch die Hundepension nicht ersetzt. 

§ 8 Wird der Hund nicht zum vertraglich vereinbarten Abholtermin abgeholt und wurde die Aufenthaltsdauer nicht vom Halter verlängert, so geht er mit Ablauf von 3 Kalendertagen in das Eigentum des CS-K9 Hundezentrum über. Das CS-K9 Hundezentrum wird sich in diesem Fall bemühen, den Hund an einen neuen Besitzer zu vermitteln oder den Hund dem Tierheim übergeben. Sämtliche daraus resultierenden Kosten trägt der Hundehalter. 

§ 9 Der Hundehalter versichert, dass der Hund gegen Staupe, Hepatitis, Leptospirose, Parvovirose (SHLP/DHLP) und Tollwut (T/R) geimpft ist. Ein Nachweis der bestehenden Impfungen gegenüber dem Hundezentrum ist verpflichtend. Weiterhin bestätigt der Hundehalter, dass der Hund aktuell und regelmäßig entwurmt wurde. 

§ 10 Der Hundehalter versichert, dass der Hund innerhalb der letzten 30 Tage nicht an einer ansteckenden Krankheit gelitten hat und bestätigt, dass sich der Hund in einem guten gesundheitlichen Zustand befindet. Bringt ein Hund eine ansteckende Krankheit mit, trägt der Besitzer dieses Hundes ebenso die dadurch entstehenden Kosten für Desinfektion und Mitbehandlung angesteckter Menschen und Tiere. 

§ 11 Sollte der Hund krank werden oder sich verletzen, ist das CS-K9 Hundezentrum berechtigt, im eigenen Ermessen einen Tierarzt hinzuzuziehen, Medikamente zu verabreichen oder den Hund in anderer Weise medizinisch zu versorgen. Die hierdurch entstehenden Kosten sind durch den Hundehalter zu tragen. 

§ 12 Der Vertrag wird nur einmal geschlossen und gilt für alle zukünftigen Aufenthalte bzw. bis zum Abschluss eines neuen Vertrages. Die AGB gelten jeweils in der aktuellsten Form (siehe www.cs-k9.de). 

§ 13 Der Halter ist darüber informiert, dass die Tiere auch stundenweise ohne Beaufsichtigung sind (gegebenenfalls werden die Hunde in getrennten Räumen untergebracht). Sollte ein Hund während des Aufenthaltes zu aggressivem Verhalten wechseln, behalten wir uns vor, ihm zum Schutze anderer Hunde oder Mitarbeiter einen Maulkorb anzulegen. 

§ 14 Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen berührt nicht die Gültigkeit der AGB´s im Übrigen. 

§ 15 Das Areal des CS-K9 Hundezentrum ist mit einem 1,80 m hohen Zaun gesichert. Es kann jedoch nie mit absoluter Sicherheit ausgeschlossen werden, dass ein Hund die Barriere überwindet und außerhalb des Pensionsgeländes Schaden nimmt oder verursacht. Der Hundehalter wurde über das Risiko informiert und erklärt sich damit einverstanden, dass sein Hund auf dem eingezäunten Gelände des Hundezentrum frei laufen darf. Der Hundehalter übernimmt hierfür die volle Verantwortung und trägt jegliche damit verbundenen Haftungsrisiken. 

§ 16 Da Hunde Rudeltiere sind, sieht es das Konzept von des CS-K9 Hundezentrum vor, die Hunde in Gruppen zu halten. Trotz aller Vorteile für die Hunde ist damit stets ein Risiko verbunden. Zwar wird das Aggressionspotential aller Hunde im Voraus abgeklärt, doch Beißereien und Verletzungen lassen sich nie ganz ausschließen. Der Hundehalter autorisiert das CS-K9 Hundezentrum, seinen Hund gemeinsam mit anderen Hunden in Gruppen zu halten und ist sich der damit verbundenen Risiken bewusst. Der Hundehalter übernimmt die volle Verantwortung für möglicherweise anfallende Behandlungskosten bei einer Verletzung seines Hundes und befreit das CS-K9 Hundezentrum und seine Mitarbeiter von allen damit verbundenen finanziellen Risiken. 

§ 17 Während des Aufenthaltes werden ggf. Fotos und Videoaufnahmen von den Hunden gemacht. Diese werden evtl. auf der Homepage www.cs-k9.de, in sozialen Netzwerken oder zu Werbezwecken genutzt. Der Hundehalter erklärt sich mit Aufnahmen von seinem Hund und der Veröffentlichung einverstanden. 

§ 18 Ich erkläre mich hiermit einverstanden, dass Kontakt über WhatsApp stattfinden darf. Buchungen über WhatsApp gelten als verbindlich.

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